
Aktuelle
Informationen zum Bereich Arzt und Beruf
Hier finden Sie eine
Übersicht für vielfältige Artikel zum Thema "Arzt
und Beruf", die Ihnen im Praxisalltag weiterhelfen:
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Als Arzt in der dritten Welt (Artikel unter
www.sanofi-aventis.de)
Wer den Beruf des Arztes ergreift, tut dies neben
der Faszination für das Fachliche wohl hauptsächlich
aus der Motivation heraus,anderen Menschen zu
helfen. Und wo kann man das besser als in
medizinisch unterversorgten Regionen der Dritten
Welt?
-
Gemeinschaftspraxis - Praxisgemeinschaft
(Artikel unter www.sanofi-aventis.de)
Der Zusammenschluß von niedergelassenen Ärzten zur
gemeinsamen Berufsausübung ist angesichts des
aktuellen Strukturwandels vielfach wirtschaftlich
geboten, um Nebenkosten zu minimieren und vorhande
Betriebseinrichtungen besser auszulasten.
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Gendermedizin: Frauen werden anders krank
(Artikel unter www.sanofi-aventis.de)
Ein Umdenken war lange
überfällig: Frauen werden vielfach anders krank
als Männer. Gendermedizin betrachtet nicht nur
die medizinische Forschung, sondern auch
Diagnose und Therapie unter
geschlechtsspezifischen Aspekten. Die aktuellen
Erkenntnisse dieser jungen Wissenschaft haben
bereits große Bedeutung für den klinischen
Alltag erlangt.
Gesetz zur Änderung des
Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
– VändG)
Mindestens 20.000 Menschen
werden in Deutschland jährlich durch
Verbrennungen und Verbrühungen, Stromschläge
oder die Einwirkung von Chemikalien verletzt.
Es ist Aufgabe der
staatlichen Gemeinschaft, Verbrechen und vor
allem auch Gewalttaten gegen Personen zu
verhindern. Dass dies nicht immer sichergestellt
werden kann, liegt in der Natur der Sache.
Leitgedanke des Gesetzes über die Entschädigung
für Opfer von Gewalttaten ist daher, in diesen
Fällen für die Opfer zumindest eine angemessene
soziale Absicherung zu gewährleisten. Opfer von
Gewalttaten genießen dem Umfang nach den selben
Schutz wie Kriegsversehrte und Soldaten. Zu den
Ansprüchen zählen eine Heilbehandlung und
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
sowie Rentenzahlungen. MEDICUS-Autor Carl
Hoffmeister gibt einen Überblick über die
wesentlichen Grundzüge des
Opferentschädigungsgesetzes (OEG) und nennt
wichtige Anlaufstellen für Betroffene und deren
Ärzte.
Europa wächst zusammen.
Dies gilt auch für den Bereich der gesetzlichen
Krankenversicherung. Der Gesetzgeber hat mit
Wirkung zum 1. Januar 2004 die Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofes in nationales
Recht umgesetzt.
Der Einsatz von
Arzneimitteln in anderen als den zugelassenen
Indikationen wird als "Off-Label-Use"
umschrieben. Aber auch Abweichungen in der
Dosierung oder der Applikationsweise fallen
hierunter.
Begriffe wie Entmündigung
und Vormundschaft für Erwachsene gehören längst
der Vergangenheit an. Das moderne
Betreuungsrecht stellt die Belange des
volljährigen Betreuten in den Vordergrund; seine
Eigenständigkeit soll soweit als möglich
erhalten bleiben. Seinen Wünschen und
Vorstellungen ist Rechnung zu tragen. Das
Betreuungsrecht ist zwischenzeitlich zweimal den
geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen
angepasst worden. Entsprechend den Vorstellungen
des Gesetzgebers soll nunmehr verstärkt von
Vorsorgevollmachten Gebrauch gemacht werden, um
nach Möglichkeit eine Betreuerbestellung zu
vermeiden. Medicus zeigt die Grundzüge der ab
01. Juli 2005 geltenden Rechtslage – unter
Berücksichtigung wichtige gerichtlicher
Entscheidungen.
Spektakuläre Schicksale wie
das von Terri Schiavo einerseits und zwei
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den
Jahren 2003 und 2005 andererseits haben die
Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland um
das Thema Sterbehilfe wieder verstärkt aufleben
lassen. In Berücksichtigung der historischen
Vergangenheit und angesichts des ungemein
schwierigen und komplexen Themas Sterbehilfe
wird die Diskussion wenn auch kontrovers, aber
doch sachlich und zurückhaltend geführt. Medicus
informiert über den aktuellen Meinungsstand und
über mögliche Gesetzesänderungen, die sämtliche
eines zum Ziel haben: Ein selbstbestimmtes
Sterben des Menschen in Würde.
Mit Einführung des
sogenannten Arbeitslosengeld II zum 01. Januar
2005 ist die letzte Stufe der „Hartz-Reformen“
in Kraft getreten. Nachdem das Bestehen eines
gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes im
Regelfall an den Bezug eines laufenden
Arbeitslosengeldes beziehungsweise laufender
Grundsicherungsleistungen gekoppelt ist, mehren
sich die Fälle, in denen Patienten nicht mehr
entsprechend gesetzlich (oder privat)
krankenversichert sind.
Abgrenzung von
Krankenhausbehandlung und stationärer
Rehabilitation beziehungsweise von
vollstationärer, teilstationärer und ambulanter
Behandlung.
„Jedes zweite Tötungsdelikt
ist unentdeckt“. „Denn Tote sind tot. Sie
interessieren nicht.“ So lauteten Schlagzeilen
im August 2004, nachdem nach einer Serie von
Todesfällen im Allgäu offenkundig geworden ist,
dass ein Krankenpfleger schwerstkranke Patienten
mit Beruhigungs- und Narkosemitteln zu Tode
gespritzt hat (1).
Viele Patienten haben Angst
davor, bei Eintritt einer schweren Erkrankung
mit infauster Prognose lange leiden zu müssen.
Durch das
Gesundheitsreformgesetz 2000 ist § 37 a SGB V
neu in das Sozialgesetzbuch – Gesetzliche
Krankenversicherung (SGB V) eingefügt worden.
Die Sozialgerichtsbarkeit
wird durch unabhängige, von den
Verwaltungsbehörden getrennte, besondere
Verwaltungsgerichte ausgeübt.

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