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18.07.20010

 

 

 


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Arzt und Beruf
 

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Aktuelle Informationen zum Bereich Arzt und Beruf

 

Hier finden Sie eine Übersicht für vielfältige Artikel zum Thema "Arzt und Beruf", die Ihnen im Praxisalltag weiterhelfen:


 
  • Als Arzt in der dritten Welt (Artikel unter www.sanofi-aventis.de)

    Wer den Beruf des Arztes ergreift, tut dies neben der Faszination für das Fachliche wohl hauptsächlich aus der Motivation heraus,anderen Menschen zu helfen. Und wo kann man das besser als in medizinisch unterversorgten Regionen der Dritten Welt?
     
  • Gemeinschaftspraxis - Praxisgemeinschaft (Artikel unter www.sanofi-aventis.de)

    Der Zusammenschluß von niedergelassenen Ärzten zur gemeinsamen Berufsausübung ist angesichts des aktuellen Strukturwandels vielfach wirtschaftlich geboten, um Nebenkosten zu minimieren und vorhande Betriebseinrichtungen besser auszulasten.
     
  • Gendermedizin: Frauen werden anders krank (Artikel unter www.sanofi-aventis.de)
Ein Umdenken war lange überfällig: Frauen werden vielfach anders krank als Männer. Gendermedizin betrachtet nicht nur die medizinische Forschung, sondern auch Diagnose und Therapie unter geschlechtsspezifischen Aspekten. Die aktuellen Erkenntnisse dieser jungen Wissenschaft haben bereits große Bedeutung für den klinischen Alltag erlangt.


 
Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VändG)
 
Mindestens 20.000 Menschen werden in Deutschland jährlich durch Verbrennungen und Verbrühungen, Stromschläge oder die Einwirkung von Chemikalien verletzt.

 


 
Es ist Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, Verbrechen und vor allem auch Gewalttaten gegen Personen zu verhindern. Dass dies nicht immer sichergestellt werden kann, liegt in der Natur der Sache. Leitgedanke des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ist daher, in diesen Fällen für die Opfer zumindest eine angemessene soziale Absicherung zu gewährleisten. Opfer von Gewalttaten genießen dem Umfang nach den selben Schutz wie Kriegsversehrte und Soldaten. Zu den Ansprüchen zählen eine Heilbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Rentenzahlungen. MEDICUS-Autor Carl Hoffmeister gibt einen Überblick über die wesentlichen Grundzüge des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) und nennt wichtige Anlaufstellen für Betroffene und deren Ärzte.


 

Europa wächst zusammen. Dies gilt auch für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. Januar 2004 die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in nationales Recht umgesetzt. 
 


 

Der Einsatz von Arzneimitteln in anderen als den zugelassenen Indikationen wird als "Off-Label-Use" umschrieben. Aber auch Abweichungen in der Dosierung oder der Applikationsweise fallen hierunter.
 

 

Begriffe wie Entmündigung und Vormundschaft für Erwachsene gehören längst der Vergangenheit an. Das moderne Betreuungsrecht stellt die Belange des volljährigen Betreuten in den Vordergrund; seine Eigenständigkeit soll soweit als möglich erhalten bleiben. Seinen Wünschen und Vorstellungen ist Rechnung zu tragen. Das Betreuungsrecht ist zwischenzeitlich zweimal den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst worden. Entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers soll nunmehr verstärkt von Vorsorgevollmachten Gebrauch gemacht werden, um nach Möglichkeit eine Betreuerbestellung zu vermeiden. Medicus zeigt die Grundzüge der ab 01. Juli 2005 geltenden Rechtslage – unter Berücksichtigung wichtige gerichtlicher Entscheidungen. 
 


 

Spektakuläre Schicksale wie das von Terri Schiavo einerseits und zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2003 und 2005 andererseits haben die Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland um das Thema Sterbehilfe wieder verstärkt aufleben lassen. In Berücksichtigung der historischen Vergangenheit und angesichts des ungemein schwierigen und komplexen Themas Sterbehilfe wird die Diskussion wenn auch kontrovers, aber doch sachlich und zurückhaltend geführt. Medicus informiert über den aktuellen Meinungsstand und über mögliche Gesetzesänderungen, die sämtliche eines zum Ziel haben: Ein selbstbestimmtes Sterben des Menschen in Würde.
 


 

Mit Einführung des sogenannten Arbeitslosengeld II zum 01. Januar 2005 ist die letzte Stufe der „Hartz-Reformen“ in Kraft getreten. Nachdem das Bestehen eines gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes im Regelfall an den Bezug eines laufenden Arbeitslosengeldes beziehungsweise laufender Grundsicherungsleistungen gekoppelt ist, mehren sich die Fälle, in denen Patienten nicht mehr entsprechend gesetzlich (oder privat) krankenversichert sind.
 


 

Abgrenzung von Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation beziehungsweise von vollstationärer, teilstationärer und ambulanter Behandlung.
 

 

„Jedes zweite Tötungsdelikt ist unentdeckt“. „Denn Tote sind tot. Sie interessieren nicht.“ So lauteten Schlagzeilen im August 2004, nachdem nach einer Serie von Todesfällen im Allgäu offenkundig geworden ist, dass ein Krankenpfleger schwerstkranke Patienten mit Beruhigungs- und Narkosemitteln zu Tode gespritzt hat (1).

 
Viele Patienten haben Angst davor, bei Eintritt einer schweren Erkrankung mit infauster Prognose lange leiden zu müssen.
 
Durch das Gesundheitsreformgesetz 2000 ist § 37 a SGB V neu in das Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) eingefügt worden.
Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.
     


 

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ÄRZTE FÜR TIERE e. V. verfolgt zwei grundsätzliche Ziele:
den politischen Tierschutz und die Förderung
tiergestützter Therapieformen. mehr

Mit der neuen Website StARS (Stray Animal Rights Society) engagiert
sich Ärzte für Tiere e.V. für die bisher schutzlosen Straßentiere
und fordert die umgehende Verabschiedung eines
europaweit geltenden Tierschutzgesetzes. mehr

 

 

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(13.12.2009)
 

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