Berlin, 04. Dezember
2009 - „Mit
dem Durchbruch bei den Verhandlungen zur
Förderung der Allgemeinmedizin haben wir
einen wichtigen Schritt getan, um die hausärztliche
Versorgung in Deutschland zu sichern. Die
Gespräche mit dem Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft
waren schwierig, aber heute kann ich sagen:
Die Finanzierung ist gesichert, die strukturellen
Verbesserungen sind angestoßen, und wir
haben für die kommenden Jahre wenigstens
in diesem Bereich Planungssicherheit. Das
war und ist enorm wichtig, um den hausärztlichen
Nachwuchs zu sichern.“ Dies hat Dr.
Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) heute auf der
KBV-Vertreterversammlung in Berlin verkündet.
Angehende Mediziner, die sich in der Allgemeinmedizin
weiterbilden wollen, um später den Beruf
des Hausarztes zur ergreifen, erhalten ab
dem 1. Januar 2010 sowohl im stationären
als auch im ambulanten Bereich ein Honorar
von in der Regel 4.080 Euro.
Auch
zur elektronischen Gesundheitskarte positionierte
sich Müller: „Die Online-Anbindung
der Praxen kann eventuell auch ausschließlich
über die Kartenlesegeräte erfolgen, ähnlich
wie bei den EC-Kartenterminals. Dann wären
die gesamten, auf dem PC einer Praxis gespeicherten
sensiblen Patientendaten vollständig abgekoppelt.“
Denkbar wäre auch, so der KBV-Vorstand,
den Zuzahlungsstatus des Versicherten und
die Zahlung der Praxisgebühr auf der elektronischen
Gesundheitskarte zu vermerken. Auf diese
Weise ließe sich auch Bürokratie abbauen,
da Quittungen entfielen.
Um die
Akzeptanz der Krebsfrüherkennung bei den
Versicherten zu steigern, will die KBV eine
Initiative zur Förderung der Prävention
starten. So will sie etwa ein modifiziertes
Einladungsverfahren entwickeln. Des Weiteren
hat die KBV sich erfolgreich um eine Teilnahme
an der Europäischen Partnerschaft für Maßnahmen
zur Krebsbekämpfung beworben, berichtete
Müller. „Damit werden Patienten in
ganz Europa von unserem Know-how profitieren“,
sagte er.
Erfreut
zeigte sich der KBV-Vorstand über die im
Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung
angekündigte Neuordnung der Arzneimittelversorgung.
„Der Vertragsarzt ist zukünftig grundsätzlich
nur noch für die indikationsgerechte Auswahl
des Wirkstoffes und der Verordnungsmenge
verantwortlich, eine Preis- und Kostenverantwortung
besteht nicht mehr“, beschrieb Müller
die Forderungen der KBV. Außerdem fordert
diese eine Minderung des Mehrwertsteuersatzes
für Arzneimittel um die Hälfte.
Als problematisch beurteilte er den Stand
der Dinge bei der spezialisierten ambulanten
Palliativversorgung (SAPV). Nach wie vor
gebe es keine flächendeckenden und keine
ausreichenden Versorgungsstrukturen: „Die
von den Krankenkassen für SAPV gebuchten
Ausgaben betrugen für das erste Halbjahr
2009 3,5 Millionen Euro. Eingeplant hatte
die Regierung 240 Millionen Euro für 2009!“
Als Grund für dieses Defizit nannte Müller
die wettbewerbliche Ausrichtung des entsprechenden
Gesetzes. Dies sei ein schwerer Konstruktionsfehler.
Die KBV werde deshalb weiter im Sinne der
Versicherten auf eine Regelung im Kollektivvertrag
dringen, so der KBV-Vorstand.
Die KBV
vertritt die politischen Interessen der rund
149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten
auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband
der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen),
die die ambulante medizinische Versorgung
für 70 Millionen gesetzlich Versicherte
in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt
mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen
Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen,
beispielsweise zur Honorierung der Ärzte
und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen
Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind
als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung
Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Mehr Informationen unter:
www.kbv.de.